MwSt-Glossar

Hier finden Sie Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um die Mehrwertsteuer.

Bemessungsgrundlage

Der Gesamtbetrag, auf den die Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie stellt die steuerpflichtige Grundlage dar, auf die der Mehrwertsteuersatz angewendet wird.

Reverse-Charge-Verfahren

Ein Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger und nicht der Leistende die Mehrwertsteuer schuldet. Besonders relevant bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen und bestimmten grenzüberschreitenden Lieferungen.

Vorsteuerüberhang

Entsteht, wenn die abziehbare Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer in einem Meldezeitraum übersteigt. Dieser Überhang kann unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Kleinunternehmerregelung

Eine Sonderregelung (§19 UStG), bei der kleine Unternehmen von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn ihr Jahresumsatz unter 22.000 € liegt. Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug.

Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

Ein pauschaler Vorsteuerabzug, der vor allem für Land- und Forstwirte gilt (§23 UStG). Hierbei wird die abziehbare Vorsteuer anhand festgelegter Pauschalsätze berechnet.

Abziehbare Vorsteuer

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen bezahlt hat und die es von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann.

Vereinnahmte Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt und nach Abzug der Vorsteuer an das Finanzamt abführen muss.

Steuerentstehung

Der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer geschuldet wird. Dies hängt von der Art der Besteuerung ab: Soll-Versteuerung (bei Rechnungsstellung) oder Ist-Versteuerung (bei Zahlungseingang).

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